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NWB Nr. 25 vom Seite 2115 Fach 3 Seite 13465

Zweifelsfragen zum Eigenheimzulagengesetz geklärt

Aktueller Stand der Verwaltungsmeinung

Susann Wessel

Mit Schreiben v. - EZ 1010 (BStBl 2005 I S. 305) hat die Finanzverwaltung aufgrund der Änderungen des EigZulG durch das HBeglG 2004 das (BStBl 1998 I S. 190) überarbeitet. Durch das HBeglG 2004 ergaben sich zahlreiche Änderungen. Dazu zählen neben der einheitlichen Förderung von Neubauten und Bestandserwerb auch die Neuregelung beim Objektverbrauch nach Tod eines Ehegatten, die Einbeziehung anschaffungsnaher Renovierungskosten in die Bemessungsgrundlage und die Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung als Anspruchsvoraussetzung für die Genossenschaftsförderung. Unterschiede zur bisherigen Verwaltungsanweisung ergeben sich beispielsweise bei der Bestimmung des Erstjahres im Rahmen der Prüfung der Einkunftsgrenze. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Änderungen gegenüber dem auf. Insbesondere geht er auf das wirtschaftliche Eigentum bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden, die Herstellung einer Wohnung und die Genossenschaftsförderung ein.S. 2116

I. Neuausrichtung ab 2004

Mit dem HBeglG 2004 wurden die Steuermindereinnahmen durch die Eigenheimzulage um 30 v. H. verringert und die Eigenheimzulage ab dem Jahr 2004 neu ausgerichtet.

Für Bauherren, die nach dem mit der He...

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