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Thüringer FG Beschluss v. - III 46/05 V EFG 2005 S. 1406 Nr. 18

Gesetze: AO 1977 § 147 Abs. 6 S. 2, AO 1977 § 30, FGO § 69 Abs. 3

Rechtmäßigkeit einer Aufforderung zur Datenträgerüberlassung

Datenschutz

Kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers

Leitsatz

1. Die Aufforderung zur Datenträgerüberlassung ist bei summarischer Prüfung auch ohne Unterzeichnung einer Bestätigung des Betriebsprüfers, die CD sicher vor unbefugtem Zugriff aufzubewahren, sie nicht zu kopieren und nach Abschluss der Prüfung wieder zurückzugeben, rechtmäßig und verhältnismäßig. Der Steuerpflichtige hat weder nach dem Gesetz noch nach den Verwaltungsgrundsätzen ( BStBl I 2001, 415, „GDPdU”) Anspruch auf Erteilung einer solchen Bestätigung.

2. Der Gesetzgeber hat mit der gesetzlichen Ausgestaltung des Steuergeheimnisses hinreichende Sicherheitsvorkehrungen gegen eine missbräuchliche Verwendung der erteilten Angaben auch im Hinblick auf die Datenträgerüberlassung getroffen. Allein der Umstand, dass die geforderten Daten mit dem Datenträger den Machtbereich des Steuerpflichtigen verlassen, rechtfertigt keine strengeren Anforderungen.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2005 S. 1000
EFG 2005 S. 1406 Nr. 18
INF 2005 S. 482 Nr. 13
PAAAB-54769

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Thüringer FG, Beschluss v. 20.04.2005 - III 46/05 V

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