OFD Magdeburg - S 2738 - 13 - St 217

Steuerbefreiung von Wirtschaftsförderungsgesellschaften;

Bezug: BStBl 2003 II S. 723

Nach den Rechtsgrundsätzen im setzt die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG eine selektiv unternehmensbezogene Förderung abgrenzbarer wirtschaftlicher Verhaltensweisen voraus. Damit ist nicht eine Förderung einzelner – benennbarer – Unternehmen gemeint, sondern die abstrakt unternehmensbezogene Förderung wirtschaftlicher Verhaltensweisen. Das nach § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG begünstigte Handeln soll von allgemein gesamtwirtschaftlich wirkenden Maßnahmen abgegrenzt werden. Bei einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise wäre dagegen jede – wie auch immer geartete – Fördermaßnahme begünstigt. Die vom BFH geforderte Zweckrichtung bzw. Zielorientierung auf die Förderung von Unternehmen ist deshalb ein geeignetes Abgrenzungskriterium und steht im Einklang zum (BStBl 1996 I S. 54; KSt-Kartei zu § 5 KStG Karte 15.2).

OFD Magdeburg v. - S 2738 - 13 - St 217

Fundstelle(n):
WAAAB-54411