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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 98/01 EFG 2005 S. 1578 Nr. 20

Gesetze: AO § 160

Empfängerbennennung

Domizilgesellschaft

Briefkastengesellschaft

Ermessen

Körperschaftsteuer 1996

Leitsatz

Das an den Steuerpflichtigen gerichtete Verlangen des Finanzamtes, den Empfänger von Zahlungen an eine Domizil- bzw. Briefkastengesellschaft zu benennen, ist ermessensfehlerhaft, wenn das Finanzamt aufgrund eigener Ermittlungen die hinter der Gesellschaft stehende Person kennt oder kennen muss. Es spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, ob es mehr oder weniger schwierig ist, die Steuern gegenüber dieser Person festzusetzen oder die festgesetzten Steuern von dieser zu erheben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 8/2005 S. 4
EFG 2005 S. 1578 Nr. 20
KÖSDI 2005 S. 14890 Nr. 12
BAAAB-54324

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FG des Saarlandes, Urteil v. 12.04.2005 - 1 K 98/01

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