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NWB Nr. 23 vom Seite 1901

Arbeitsrichtlinie für Ablösung landwirtschaftlicher Altschulden in den neuen Bundesländern verabschiedet

Landwirtschaftliche Unternehmen in den neuen Ländern können noch bis zum bei den Banken auf der Grundlage des Landwirtschafts-Altschuldengesetzes Anträge zur Ablösung ihrer Altschulden aus DDR-Zeiten stellen. Nachdem die gesetzlichen Grundlagen im letzten Jahr geschaffen wurden, hat die für die Wahrung der Interessen des Bundes zuständige Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) nunmehr für die Banken eine interne Arbeitsrichtlinie geschaffen.

Die Richtlinie soll die einheitliche Bewertung der Ablöseanträge gewährleisten. Nach dem Landwirtschafts-Altschuldengesetz bestimmt sich die Höhe der zu zahlenden Ablösebeträge nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens. Da es hierzu erforderlich ist, die zukünftigen Jahresergebnisse des Unternehmens zu prognostizieren, enthält die Arbeitsrichtlinie auch Kriterien, um die hierzu von den Antragstellern gemachten Angaben bewerten zu können.

Die Banken und die BVVG werden sich bei der Beurteilung der Angemessenheit der Prognosen im Kern am Durchschnitt der letzten vier Jahresergebnisse des antragstellenden Unternehmens orientieren. Die Wertungskriterien berücksichti...

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