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BMF 30.05.2005 IV A 6 - S 7160 a - 34/05, NWB 23/2005 S. 187

Umsatzsteuer | Begriff der Vermittlung – Nichtbeanstandungsregelung verlängert

Das die im (BStBl 2004 I S. 1199) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung um ein halbes Jahr verlängert. Es ist somit nicht zu beanstanden, wenn vor dem erbrachte Vermittlungsleistungen nach § 4 Nr. 8 Buchst. b bis g UStG – bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsvoraussetzungen – als steuerfrei beurteilt worden sind bzw. werden, obwohl die vom (BStBl 2003 II S. 958) geforderte Voraussetzung, dass die Leistung an eine Partei des Vertrags erbracht und von dieser als eigenständige Mittlertätigkeit vergütet wird, nicht erfüllt ist.

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