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BVerfG 16.03.2005 2 BvL 7/00, NWB 23/2005 S. 185

Einkommensteuer | Begrenzung der steuerlichen Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten Alleinerziehender verfassungswidrig

Das Gebot horizontaler Steuergleichheit und das Verbot der Benachteiligung von Eltern gegenüber Kinderlosen verbieten es, die einkommensteuerliche Freistellung der erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile um eine zumutbare Belastung zu kürzen. Dies entschied der Zweite Senat des . Aus der Verfassungswidrigkeit der Begrenzung der Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten von Alleinstehenden folgt mit rückwirkender Wirkung die Nichtigkeit von § 33c Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz EStG 1997. – Anmerkung: Die Entscheidung war nach dem Beschluss zur zeitlich unbegrenzten Berücksichtigung von Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung zu erwarten (s. , 2 BvR 1735/00, BVerfGE 107 S. 27; dazu Kanzler, NWB F. 6 S. 4371, und Ackstal...

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