OFD Nürnberg - S 7280 - 179/St 43

Rechnungserteilung im Interbanken-Zahlungsverkehr;

Angabe der Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, einer fortlaufenden Nummer sowie eines Hinweises auf die Steuerbefreiung in einer Rechnung § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, 4 und 8 Umsatzsteuergesetz (UStG)

Im Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten (Interbanken-Zahlungsverkehr) werden unterschiedliche Datensatzformate verwendet, nämlich im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr das SWIFT-Format und im nationalen Zahlungsverkehr im Wesentlichen das DTAUS-Format. Aufgrund der verwendeten Datenformate ist es nicht möglich, in der Rechnung die Steuernummer bzw. die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers, eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) sowie einen Hinweis auf die Steuerbefreiung anzugeben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gilt Folgendes:

1. Angabe der Steuernummer oder der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers

Im Rahmen des grenzüberschreitenden oder des nationalen Interbanken-Zahlungsverkehrs wird die Angabe der Steuernummer bzw. der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers in der Rechnung durch die Verwendung der Bankleitzahl des Kreditinstituts ersetzt, wenn die Rechnung über Zahlungssysteme erstellt wird, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten. Über die Verwendung der internationalen Bankleitzahl („BIC” oder „Bank Identification Code”) oder der nationalen Bankleitzahl des Kreditinstituts ist eine zweifelsfreie Identifizierung des leistenden Unternehmers gewährleistet.

2. Angabe einer fortlaufenden Nummer (Rechnungsnummer)

Im Interbanken-Zahlungsverkehr ist es bei Verwendung des DTAUS-Formats (für den nationalen Interbanken-Zahlungsverkehr) und des SWIFT-Formats (für den grenzüberschreitenden Interbanken-Zahlungsverkehr) hinsichtlich der Angabe der fortlaufenden Nummer in der Rechnung zulässig, die fortlaufende Nummer aus der Kombination verschiedener numerischer Bestandteile im Datenformat in folgender Weise zu bilden:

2.1 DTAUS-Format

Die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) ergibt sich aus der Aneinanderreihung der folgenden Felder des DTAUS-Formats:


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– 
A4
(Bankleitzahl Empfänger der Datei)
– 
A5
(Bankleitzahl Absender der Datei)
– 
A7
(Erstellungsdatum der Datei)
– 
A8
(laufende Dateinummer, pro Tag)
– 
C6a, 2.-12. Halbbyte
(Referenznummer der Zahlung)

2.2 SWIFT-Format

Die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) ergibt sich aus der Aneinanderreihung der folgenden Felder des SWIFT-Formats (gültig für alle Nachrichtentypen):

Basic Header Block,
12-stelliger BIC
(BIC des Empfängers der Nachricht)
Application Header Block,
12-stelliger BIC
(BIC des Senders der Nachricht)
Application Header Block,
Ausgabedatum
(Zustellungsdatum der Nachricht)
Text Block, Feld 20 (Referenz des Senders der Nachricht)

3. Angabe eines Hinweises auf die Steuerbefreiung

Der Hinweis auf die Steuerbefreiung gilt generell als erteilt, wenn über Zahlungssysteme, die eine vollautomatische Abwicklung gewährleisten, abgerechnet wird und die Leistung tatsächlich steuerfrei ist.

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Fundstelle(n):
GAAAB-53868