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BGH 06.04.2005 XII ZR 225/03, NWB 22/2005 S. 181

Mietrecht | Berechnungsgrundlage bei Mietmangel

Bemessungsgrundlage der Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung geschuldet werden ().

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