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BFH 14.12.2004 VIII R 44/04, NWB 22/2005 S. 179

Einkommensteuer | Abschluss einer Hochschulausbildung

Zu einer Hochschulausbildung gehört die Teilnahme an den für die Erlangung der angestrebten beruflichen Qualifikation erforderlichen Prüfungen; ein Universitätsstudium ist regelmäßig erst in dem Zeitpunkt beendet, in dem eine nach dem einschlägigen Prüfungsrecht zur Feststellung des Studienerfolgs vorgesehene Prüfungsentscheidung ergangen ist. Dem gemäß zählt sowohl die Vorbereitung auf die abschließende Prüfung (hier: Diplomprüfung) wie auch die Teilnahme an dieser Prüfung zur Berufsausbildung. Der Annahme einer Berufsausbildung steht nicht entgegen, dass das Kind seine Diplomarbeit anfertigt, während es bereits erwerbstätig ist. Es ist nicht erforderlich, dass die Ausbildung die Zeit und Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Entscheidend ist, ob das Kind nach den Umständ...

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