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IWB 10/2005 S. 948

Ukraine | Einkommensteuersätze

Gemäß der Novelle zum Gesetz über die Einkommensteuer für natürliche Personen (letzte Änderungen des Gesetzes v. 22. 5. 2003, siehe Dokument 889/94 v. 31. 3. 2005) bestehen zwei Steuersätze, und zwar der Regelsteuersatz von 15 % und der ermäßigte Steuersatz von 5 %. Der Steuersatz von 5 % gilt u. a. für Zinsen auf Bankeinlagen, Zins- oder Diskonteinkommen aus Sparzertifikaten, für Investitionseinkommen, die von Gesellschaften gezahlt werden usw. Die Regierung ist nach § 7 Abs. 4 berechtigt, entsprechend den Normen des Gesetzes für bestimmte Personenkreise und Gebiete einen abweichenden Steuersatz festzulegen.

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