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BGH 20.01.2005 IX ZR 416/00, NWB 21/2005 S. 176

Steuerberatung | Schadensberechnung bei Haftung des Steuerberaters

Der rechtliche Berater, der seinem Auftraggeber wegen positiver Vertragsverletzung zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat diesen durch die Schadensersatzleistung so zu stellen, wie er bei pflichtgemäßem Verhalten des rechtlichen Beraters stünde. Danach muss die tatsächliche Vermögenslage derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des rechtlichen Beraters ergeben hätte. Das erfordert einen Gesamtvermögensvergleich, der alle von dem haftungsbegründenden Ereignis betroffenen finanziellen Positionen umfasst ( hinsichtlich der Aufdeckung stiller Reserven durch Verkauf von Gewerbeerwartungsland; Abgrenzung zu , NWB EN-Nr. 248/2004).

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