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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VI 48/03 EFG 2005 S. 1444 Nr. 18

Gesetze: EStG § 31, EStG § 36

Abzugsfähigkeit von Kindesunterhalt des geschiedenen Elternteils

Leitsatz

Zu Recht werden die Unterhaltsleistungen an das beim anderen Elternteil lebende Kind nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, sondern es wird stattdessen ein Kinderfreibetrag in Ansatz gebracht und das anteilige Kindergeld der tariflichen Einkommensteuer hinzugerechnet. Die Regelungen des Familienleistungsausgleichs für den barunterhaltspflichtigen geschiedenen Elternteil verstoßen nicht gegen die Verfassung.

Fundstelle(n):
BBV-Kurznachricht Nr. 8/2005 S. 5
EFG 2005 S. 1444 Nr. 18
RAAAB-53257

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.03.2005 - VI 48/03

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