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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2223/02 EFG 2005 S. 1047 Nr. 13

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 3, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Steuerliche Rechtsfolgen nach Aktienzuteilung und Verkauf der zugeteilten Aktien

Leitsatz

Überträgt eine börsennotierte Gesellschaft Anteile, die diese an einer weiteren selbständigen börsennotierten Gesellschaft hält, unentgeltlich auf ihre Anteilseigner, so liegt darin ein sonstiger Bezug im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Veräußert der Anteilseigner die ihm zugeteilten Anteile weiter, so realisiert er mangels Anschaffung dieser Anteile kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 22 Nr. 3 i. V. m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1449 Nr. 24
EFG 2005 S. 1047 Nr. 13
TAAAB-53239

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 08.06.2004 - 2 K 2223/02

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