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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 1 K 145/02

Gesetze: AO 1977 § 125 Abs. 1, AO 1977 § 164 Abs. 3 S. 1, AO 1977 § 162 Abs. 1 S. 2, AO 1977 § 149 Abs. 1

Höhe der Schätzung bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids wegen Schätzungsfehlern

Befugnis zur Aufhebung des Nachprüfungsvorbehalts

Ablehnung der Änderung der Einkommensteuer 1996

Leitsatz

1. Ist eine Schätzung erforderlich, weil der Erklärungspflicht nicht genügt wird, kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren.

2. Willkürmaßnahmen, die mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung schlechterdings nicht zu vereinbaren sind, können einen besonders schweren Fehler i.S.v. § 125 Abs. 1 AO 1977 abgeben.

3. Die Befugnis des FA zur Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung ist von keiner besonderen Voraussetzung – insbesondere nicht von einer abschließenden Prüfung – abhängig.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 415 Nr. 7
QAAAB-53227

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 09.09.2003 - 1 K 145/02

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