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Einkommensteuer; | rechtssystematische Einordnung der Feststellung einer Abschlusszahlung durch Anrechnungsverfügung (§§ 25, 36 EStG)
Festgesetzte ESt wird nur in dem Umfang fällig, in dem in der Anrechnungsverfügung eine Abschlusszahlung ausgewiesen wird (). Die Entscheidung enthält Ausführungen zur systematischen Trennung der Festsetzung der ESt von der Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen wie der LSt. Die Feststellung der ESt-Abschlusszahlung erfolgt im Steuererhebungsverfahren. Erst die Feststellung einer Abschlusszahlung in einer geänderten Anrechnungsverfügung des FA löst die Fälligkeit der festgesetzten ESt-Schuld aus, und zwar unbeschadet dessen, dass die Fälligkeit einer Steuerforderung sonst nicht von einem Leistungsgebot (§ 254 Abs. 1 Satz 1 AO) abhängig ist, dessen unselbständiger Bestandteil die Steuerabrechnung ist, in welchem sich aber die Rechtswirkung einer Anrechnungsverfügung nicht er...