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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 193/03 EFG 2005 S. 1265 Nr. 16

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

Geldwerter Vorteil aus privater Kfz-Nutzung bei arbeitsvertraglichem Privatnutzungsverbot

Leitsatz

  1. Kann ein Arbeitnehmer das ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Fahrzeug privat sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, findet die 1-v. H.-Regelung Anwendung.

  2. Dafür, dass das überlassene Fahrzeug auch privat genutzt wird, gilt ein Anscheinsbeweis. Dieser ist nur dann widerlegt, wenn die private Nutzung durch ein Fahrtenbuch oder sonstige Umstände ausgeschlossen ist.

  3. Zur Widerlegung des Anscheinsbeweises der privaten Mitbenutzung muss – über das bloße Nutzungsverbot hinaus – durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht für private Fahrten genutzt hat.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 392 Nr. 7
EFG 2005 S. 1265 Nr. 16
INF 2005 S. 406 Nr. 11
SJ 2005 S. 7 Nr. 16
QAAAB-52939

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 02.02.2005 - 2 K 193/03

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