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FG München Urteil v. - 15 K 4392/03 EFG 2005 S. 1342 Nr. 17

Gesetze: EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Hs. 2 Buchst. b EStG 1990 § 17 Abs. 1AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 2

Betriebsaufspaltung

GmbH-Beteiligung als Sonderbetriebsvermögen

Bewertung der Einlage

Wesentliche Beteiligung

Leitsatz

1. Besteht eine Betriebsaufspaltung zwischen einer GbR als Besitzunternehmen und einer GmbH als Betriebsunternehmen, so bilden die Anteile der Besitzgesellschafter an der Betriebsgesellschaft notwendiges Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzgesellschaft.

2. Wird ein zuvor nur an der Betriebsgesellschaft beteiligter Gesellschafter im Wege einer Erbschaft mittelbar (durch die Erbengemeinschaft) zum Gesellschafter auch der Besitzgesellschaft, so wird auch seine zuvor im Privatvermögen gehaltene nichtwesentliche Beteiligung an der Betriebsgesellschaft zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen II bei der Besitzgesellschaft. Die Einlage der Anteile ist mit den Anschaffungskosten zu bewerten.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 806 Nr. 14
EFG 2005 S. 1342 Nr. 17
WPg 2005 S. 1301 Nr. 23
SAAAB-52934

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FG München, Urteil v. 10.03.2005 - 15 K 4392/03

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