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Einkommensteuer; | Vermögensübertragung gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende Leistungen als entgeltliches Veräußerungsgeschäft (§§ 10 Abs. 1 Nr. 1a, 9 Abs. 1 Nr. 1 und 7 EStG)
Nach dem handelt es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit den Rechtsfolgen der Abziehbarkeit von Sonderausgaben und der Steuerbarkeit von Einkünften aus wiederkehrenden Leistungen, wenn Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf festbestimmte Zeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen übertragen. Vielmehr liegt ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft gegen Ratenzahlungen vor; und zwar auch dann, wenn die Ratenzahlungen der Versorgung des Veräußerers dienen sollen und das Entgelt nicht nach kaufmännischen Grundsätzen bemessen worden ist.