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NWB 18/2005 S. 147

Investitionszulage | Inkrafttreten des InvZulG 2005

Nachdem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften am die erforderliche Genehmigung mit zwei Einschränkungen (s. hierzu NWB, Beratung aktuell 6/2005) erteilt hat, sind das InvZulG 2005 im Umfang der Genehmigung, Art. 15 des EURLUmsG und Art. 5 des Gesetzes zur Neuregelung der präventiven Telekommunikations- und Postüberwachung durch das Zollkriminalamt und zur Änderung der Investitionszulagengesetze 2005 und 1999 am in Kraft getreten (Bekanntmachung des BGBl 2005 I S. 1059).

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