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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 4 K 7732/99 Z

Gesetze: EGV Art. 234

Tarifierung von Schmelzmagnesia (Magnesiumoxid)

Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Fällt Schmelzmagnesia (Magnesiumoxid), die aus natürlichem Bergbaumagnesit (Magnesiumcarbonat) kaustisch gebrannt und in einem zweiten Bearbeitungsabschnitt durch Schmelzen in einem Lichtbogenofen gewonnen wurde, unter die Unterposition 2519 9010 des Anhangs I der Kombinierten Nomenklatur?

Fundstelle(n):
JAAAB-52522

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 13.10.2004 - 4 K 7732/99 Z

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