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Umsatzsteuer; | §§ 51 ff. UStDV sind gemeinschaftsrechtmäßig
Das Abzugsverfahren nach §§ 51 ff. UStDV 1980 verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (). Die vorgenannten Bestimmungen der UStDV beinhalten keine den ausländ. Unternehmer diskriminierenden Abgabensätze und Bemessungsgrundlagen, eindeutig aber auch keine ihn diskriminierenden Erhebungsmodalitäten. Das Abzugsverfahren steht auch nicht in Widerspruch zu Art. 22 Abs. 7 der Richtlinie 77/388/EWG. Es ist nicht zu beanstanden, daß sich der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber für eine Gesamtschuld zwischen dem ausländ. Unternehmer als Steuerschuldner und dem inländ. Leistungsempfänger als Haftungsschuldner entschieden hat, da auch Steuerschuldner und Haftungsschuldner Gesamtschuldner sind. Nach Auffassung des Senats erfordert die Anrechnung nach § 58 Abs. 2 Satz 1 UStDV 1980 - vorbehaltlich der Voraussetzungen nach Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift - ledig...