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FG Köln Urteil v. - 10 K 5429/00 EFG 2005 S. 846 Nr. 11

Gesetze: EStG § 41a Abs 1, AO § 34 Abs 1, AO § 35 Abs 1, AO § 69, EStG § 38 Abs 3

Körperschaften:

Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers auch bei Zahlung der Löhne aus privaten Mitteln

Leitsatz

Die Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen nicht abgeführter Lohnsteuer greift auch dann, wenn er die Löhne aus eigenen, privaten Mitteln zahlt. Dabei ist es unerheblich, dass er die Geldmittel nicht der GmbH überlässt, sondern unmittelbar die Löhne von seinem privaten Konto zahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 846 Nr. 11
KÖSDI 2005 S. 14706 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 23/2005 S. 1028
HAAAB-52501

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FG Köln, Urteil v. 24.02.2005 - 10 K 5429/00

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