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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 20157/01 EFG 2005 S. 1049 Nr. 13

Gesetze: EStG § 21

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Prüfung der Überschusserzielungsabsicht

Leitsatz

Die Überschusserzielungsabsicht ist nur dann ohne weitere Prüfung anzunehmen, wenn die auf Dauer angelegte Vermietung objektiv geeignet ist, über einen entsprechend langen Zeitraum einen Totalüberschuss zu erbringen, und keine Beweisanzeichen dafür vorliegen, dass die Werbungskostenüberschüsse zumindest teilweise aus Gründen in Kauf genommen werden, die nicht mit der Einkünfteerzielung in Zusammenhang stehen.

Die Annahme, die Vermietung sei objektiv geeignet, einen Totalüberschuss zu erzielen, setzt voraus, dass die (voraussichtlichen) Mieteinnahmen höher sind als die (voraussichtlichen) Werbungskosten mit Ausnahme der Absetzungen für Abnutzung (AfA) und der Aufwendungen für die Fremdfinanzierung. Denn nur in diesem Fall besteht die - zumindest theoretische - Möglichkeit, dass die nach Wegfall der AfA und der Fremdfinanzierungsaufwendungen entstehenden Überschüsse die zuvor entstandenen Werbungskostenüberschüsse übersteigen.

Wird ein in einer Hotelanlage gelegenes Appartement an den Hotelbetreiber vermietet und wird dem Vermieter vertraglich die Möglichkeit der verbilligten Nutzung der Hotelanlage eingeräumt, so ist das Vorliegen der Überschusserzielungsabsicht nicht ohne nähere Prüfung zu unterstellen.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1320 Nr. 22
EFG 2005 S. 1049 Nr. 13
FAAAB-52464

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 27.10.2004 - 3 K 20157/01

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