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NWB Nr. 17 vom Seite 1393 Fach 3 Seite 13323

Glattstellung von Aktienoptionsgeschäften

BFH hält Glattstellungsgeschäfte durchgehend für steuerpflichtig

Siegfried Wagner

Die Glattstellungstransaktion an der EUREX bildet die einzige tatsächliche Möglichkeit, sich von der eingegangenen Position vorzeitig zu trennen und dabei den wirtschaftlichen Wert zu realisieren. Nach Auffassung des BFH erfüllt das Glattstellungsgeschäft die Tatbestandsmerkmale des Veräußerungsgeschäfts i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG bereits vor Inkrafttreten des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG ab . Damit sind Glattstellungsgeschäfte durchgehend steuerpflichtig. Die bis einschließlich 1998 bestehende Lücke hat der BFH geschlossen.

I. Begriff des Aktienoptionsgeschäfts und der Glattstellung

1. Optionsgeschäfte – speziell Aktienoptionsgeschäfte

Beim Optionsgeschäft, einer Form des Termingeschäfts, hat der Käufer der Option das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt ein Geschäft, z. B. den Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers, zu vorab festgelegten Konditionen (Basispreis, „Strike”) abzuschließen. Der Käufer der Option erwirbt vom Verkäufer der Option (Stillhalter) gegen Bezahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl Basiswerte (z. B. Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zum vereinbarten Basispreis entweder vom Verkäufer der Opt...

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