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BAG 15.11.1994 5 AZR 682/93

Arbeitsrecht; | Gleichbehandlung bei Gehaltserhöhung

Der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung gilt für freiwillige Gehaltserhöhungen, soweit der Arbeitgeber dabei nach abstrakten Regeln verfährt. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet den Arbeitgeber aber nicht, abstrakte Regeln für Gehaltserhöhungen aufzustellen; er kann individuelle Gesichtspunkte, z. B. die Gehaltsdifferenz zu anderen vergleichbaren Mitarbeitern, berücksichtigen ().

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