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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 8 K 2373/04 BB EFG 2005 S. 1004 Nr. 13

Gesetze: AO § 5, AO § 122 Abs. 1, AO § 169 Abs. 1 Satz 1, AO § 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, AO § 171 Abs. 4 Satz 1, AO § 181 Abs. 1 Satz 1, AO § 181 Abs. 3, AO § 197

Keine Hemmung der Feststellungsfrist durch Prüfungsanordnung bei Nichtbeachtung einer Zustellungsvollmacht

Leitsatz

Durch eine gegenüber dem Wohnsitzfinanzamt erklärte Bestellung eines Bevollmächtigten als Bekanntgabeadressat für alle Steuerangelegenheiten wird auch das Ermessen des Finanzamts für Großbetriebsprüfung bei der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung auf Null reduziert. Eine gleichwohl dem Steuerpflichtigen persönlich bekannt gegebene Prüfungsanordnung hemmt den Ablauf der Feststellungsfrist nicht.

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 1098 Nr. 18
EFG 2005 S. 1004 Nr. 13
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2006 S. 2435
SAAAB-52195

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2005 - 8 K 2373/04 BB

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