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NWB 16/2005 S. 135

Krankenversicherung | Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz zum – Beitragssatz für Studenten

Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung hat den durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung zum Stichtag und den für versicherungspflichtige Studenten und Praktikanten maßgebenden Beitragsatz mit Bek. v. im BAnz Nr. 63 v. S. 5224 veröffentlicht. Der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz beträgt zum  14,2 v. H. und vermindert sich ab dem um 0,9 Prozentpunkte auf 13,3 v. H. Der nach § 245 SGB V für versicherungspflichtige Studenten und Praktikanten maßgebende Beitragssatz beträgt sieben Zehntel des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes und beläuft sich auf 9,3 v. H. Er gilt für versicherungspflichtige Studenten vom Beginn des Wintersemesters 2005/2006 bis zum Beginn des Wintersemesters 2006/2007 und für Praktikanten vom bis zum .

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