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FG Berlin Urteil v. - 5 K 5196/98

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob der Kläger nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 Umsatzsteuergesetz 1993 – UStG – einen Anspruch darauf hat, daß Vorsteuerbeträge aus der Bezahlung von Rechnungen, welche die Gemeinschuldnerin vor der Konkurseröffnung erhalten hatte, bei der Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen in den entsprechenden Voranmeldungszeiträumen nach Konkurseröffnung berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2000 S. 209 Nr. 4
OAAAB-51985

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FG Berlin, Urteil v. 09.03.1999 - 5 K 5196/98

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