Für die Frage, wer Gläubiger eines Erstattungsanspruchs ist, sind maßgebend die dem Finanzamt im Zeitpunkt der Zahlung bekannten
Umstände
Leitsatz
Mangels entgegenstehender Indizien werden aus der maßgeblichen Sicht der Finanzbehörde Einkommensteuer-Vorauszahlungen zusammen
veranlagter Eheleute hälftig auf die diese als Gesamtschuldner treffende Einkommensteuerschuld geleistet. Auf das bezogene
Konto, den Güterstand und den Umfang der Einkunftserzielung durch den jeweiligen Ehegatten kommt es dabei nicht an.
Wird die Finanzbehörde nach Ablauf des Vorauszahlungszeitraums über die zwischenzeitliche Trennung und nachfolgende Scheidung
der Eheleute informiert, so ist bei einer deshalb durchgeführten getrennten Veranlagung für diesen Vorauszahlungszeitraum
die aus Sicht des Zahlungszeitpunkts erkennbare Zurechnung und die daraus folgende Erstattungsberechtigung bei der Abrechnung
weiterhin zu beachten.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): PAAAB-51937
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 27.11.2002 - 4 K 4314/00 AO
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