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Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 289 HGB
Muster-Lagebericht eines mittelständischen Unternehmens mit Erläuterungen
++ Kernaussagen ++Als neben dem Jahresabschluss eigenständiger Bestandteil von mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften und haftungsbeschränkten Personengesellschaften wie der GmbH & Co KG hat der Lagebericht gem. § 289 HGB in den vergangenen Jahren zunehmend Bedeutung und eigenes Gewicht erlangt. In Fortführung des Beitrags in BBK 5/2005 F. 12 S. 6735 wird nachfolgend ein Muster-Lagebericht mit ergänzenden Anmerkungen und Gestaltungsalternativen vorgestellt.
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++ Kurzgliederung ++ | |||||
I. | Grundsätzliches zur
Lageberichterstattung | III. | Anmerkungen und
Gestaltungsalternativen | ||
II. | Beispielhafte Textfassung des Lageberichts 2004 der
Muster-GmbH | IV. | Fazit |
I. Grundsätzliches zur Lageberichterstattung
Der Lagebericht stellt neben dem Jahresabschluss einen selbständigen Teil der externen Rechnungslegung eines Unternehmens dar. Nachdem die Lageberichterstattung lange Zeit eher stiefmütterlich behandelt wurde, hat sie in den letzten Jahren insbesondere durch die stärkere Ausrichtung der Rechnungslegung an den Informationsbedürfnissen der Investoren vermehrt Aufmerksamkeit erlangt.
In dem Beitrag „Neue Entwicklungen bei der Lageberichterstattung durch das BilReG und DR...