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NWB 15/2005 S. 124

Prozessrecht | Zweite Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005

Die Bek. zu § 115 der Zivilprozessordnung (Zweite Prozesskostenhilfebekanntmachung 2005) v. ist im BGBl 2005 I S. 924 veröffentlicht worden und tritt mit Wirkung v. , längstens bis zum in Kraft. Danach betragen die Absetzbeträge beim Einsatz von Einkommen und Vermögen für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen, 173 €, für die Parteien, deren Ehegatten oder ihren Lebenspartner 380 € und für jede weitere Person, der die Partei aufgrund gesetzlicher Unterhaltspflicht Unterhalt leistet, 266 €.

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