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OLG Düsseldorf 18.11.2004 I-12 U 45/04, NWB 15/2005 S. 123

Insolvenzrecht | Anfechtung gegenüber den Eltern des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH

Das OLG Düsseldorf stellt mit Urt. v. 18. 11. 2004 - I-12 U 45/04 (ZInsO 2005, 215) fest, dass die Eltern des Alleingesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Verhältnis zu dieser als nahe stehende Personen i. S. des § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO mit der Folge qualifiziert werden können, dass eine für die Darlehenshingabe vereinbarte entgeltliche Sicherungsübereignung nach § 133 Abs. 2 Satz 1 InsO anfechtbar ist. Entscheidend für diese restriktive Auslegung des § 138 Abs. 2 InsO war nach Ansicht des Senats dabei, dass die Herausnahme der Eltern aus dem Kreis der dem Schuldner nahe stehenden Personen nicht gerechtfertigt ist, weil die für eine Anfechtung relevanten Informationen (über die finanziellen Probleme der GmbH) trotz der generellen Verschwiegenheitspflicht des Sohns nach § 85 GmbHG nicht den Geheimhaltungsvorschriften unterlagen. Denn einerseits oblag dem S...

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