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Wohnungseigentum; | Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung
Eine Vollmacht in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung, durch die der Erwerber den Veräußerer (Bauträger) ermächtigt, die Teilungserklärung zu ändern, ,,soweit das Sondereigentum des Käufers nicht unmittelbar betroffen ist'', ist ausreichend bestimmt. Die Auslegung ergibt, daß der Bauträger nur zu solchen Änderungen nicht ermächtigt ist, durch welche die im Sondereigentum stehenden Räume in ihrer Lage und Größe verändert werden ( 2 Z BR 80/94; Abgrenzung zu BayObLGZ 1993, 259).