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BFH Urteil v. - IV R 166/67

Leitsatz

Die Vergütung des Geschäftsführers einer GmbH, die als Komplementärin einer GmbH & Co. KG durch diesen Geschäftsführer auch die Geschäfte der KG führt, gehört, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Kommanditist der KG ist, auch insoweit zu dessen gewerblichem Gewinnanteil ( § 15 Nr. 2 EStG), als die Vergütung für die Führung eigener Geschäfte der GmbH gezahlt wird, wenn die GmbH außer der Führung der Geschäfte der KG keine ins Gewicht fallende, von der Tätigkeit der KG abgrenzbare gewerbliche Tätigkeit ausübt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
TAAAB-51457

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 21.03.1968 - IV R 166/67

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