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BFH Urteil v. - I 286/60 U BStBl 1962 III S. 518

Leitsatz

Wird einer Sparkasse beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere von dem Emissionsinstitut eine Sperrbonifikation dergestalt eingeräumt, daß die Sparkasse wegen Übernahme der Sperrklausel einen geringeren als den Ausgabekurs als Erwerbspreis zu bezahlen hat, so stellt die Sperrbonifikation einen Funktionsrabatt (eine Ermäßigung der Anschaffungskosten) dar. Die Verpflichtung aus der Sperrklausel ist nicht Teil des Anschaffungspreises der Wertpapiere. Eine in dieser Form gewährte Sperrbonifikation kann auch nicht als Provisionseinnahme bei der Sparkasse behandelt werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1962 III Seite 518
BFHE 1963 S. 690 Nr. 75
HAAAB-51179

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BFH, Urteil v. 16.08.1962 - I 286/60 U

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