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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 679/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Umschulungskosten von Versicherungskauffrau zur ärztlich geprüften Gesundheitsberaterin als vorab entstandene Werbungskosten

Leitsatz

  1. Ausgaben für eine Umschulungsmaßnahme können vorab entstandene Werbungskosten sein, wenn die Aufwendungen in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit künftigen steuerbaren Einnahmen aus der angestrebten Tätigkeit stehen.

  2. Ein hinreichend konkreter Zusammenhang erfordert, dass die Tätigkeit alsbald nach Bestehen der Abschlussprüfung ausgeübt wird.

  3. Werden auch nach 3 Jahren nach dem erfolgreichen Erwerb der Bezeichnung „ärztlich geprüfte Gesundheitsberaterin” keine Einkünfte aufgrund dieser Bildungsmaßnahme erzielt noch entsprechende Verträge abgeschlossen, die für die Zukunft entsprechende Einkünfte erwarten lassen, ist der hinreichend konkrete Zusammenhang der Aufwendungen mit zukünftigen steuerpflichtigen Einnahmen nicht gegeben.

Fundstelle(n):
TAAAB-50903

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 12.08.2003 - 8 K 679/01

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