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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 1330/00

Gesetze: AO 1977 § 42, EStG § 2 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1, FördG § 3

Gestaltungsmissbrauch bei Anmietung eines Einfamilienhauses des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber und Überlassung des Hauses an den Arbeitnehmer

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

1. Wird ein Arbeitnehmer im Jahr 1996 für unbestimmte Zeit zu einem Tochterunternehmen des Arbeitgebers an einen anderen Ort versetzt und lässt der Arbeitnehmer dort ein Einfamilienhaus errichten, das er nach Bezugsfertigkeit ab an seinen Arbeitgeber vermietet, der es dem Arbeitnehmer zur Nutzung für sich und seine Familie überlässt, ist die Vermietung des Einfamilienhauses an den Arbeitgeber unangemessen i.S. des § 42 AO.

2. Seit dem Wegfall der Nutzungswertbesteuerung einer selbstgenutzten Wohnung scheidet ein Abzug aller damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen wie Zinsaufwendungen, Sonderabschreibungen usw. als Werbungskosten aus. Dieser Grundsatz hat durch das FördG keine Änderung erfahren. Sonderabschreibungen sind gemäß § 3 FördG nur möglich, wenn das abnutzbare unbewegliche Wirtschaftsgut der Erzielung von Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 7 EStG dient.

Fundstelle(n):
EAAAB-50879

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Sächsisches FG, Urteil v. 02.11.2004 - 1 K 1330/00

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