OFD Hannover - S 2741 - 222 - StO 241

Ertragsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen bei Energieversorgungsunternehmen
Handelsbilanzieller Ausweis der Baukostenzuschüsse

Bezug: BStBl 2003 I S. 361

Unter der Voraussetzung, dass in der Steuerbilanz in jedem Fall bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach R 34 Abs. 2 EStR, den Zuschuss mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des bezuschussten Wirtschaftguts direkt zu verrechnen, dies durch die unmittelbare Minderung der Anschaffungs oder Herstellungskosten erfolgt, bestehen keine bedenken, den handelsbilanziellen Ausweis der Baukostenzuschüsse als Investitionszuschüsse nach dem o. a. BMF-Schreiben nach den folgenden drei Methoden zuzulassen:

  1. unmittelbare Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten („Nettoausweis”) auch in der Handelsbilanz,

  2. Aktivierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in ungekürzter Höhe und Bildung je eines aktivischen Einzelwertberichtigungspostens in Höhe des auf das jeweilige Wirtschaftsgut entfallenden (Teil des) Zuschussbetrages („aktivischer Bruttoausweis”) mit betragsmäßig übereinstimmender Abschreibung des Wirtschaftsguts und Auflösung des Wertberichtigungspostens oder

  3. Aktivierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in ungekürzter Höhe und Bildung je eines Sonderpostens für Investitionszuschüsse in Höhe des auf das jeweilige Wirtschaftguts entfallenden (Teil des) Zuschussbetrages („passivischer Bruttoausweis”) mit betragsmäßig übereinstimmender Abschreibung des Wirtschaftguts und Auflösung des Sonderpostens.

Die Auswirkungen auf den Gewinn oder den Verlust sind in allen drei Fällen gleich. Es handelt sich daher nur um ein handelsbilanzielles Ausweiswahlrecht, das dem Maßgeblichkeitsgebot des R 34 Abs. 2 Satz 4 EStR nicht entgegensteht, solange der jeweilige Wertberichtigungs- oder Sonderposten bezogen auf jedes einzelne bezuschusste Wirtschaftsgut gebildet und in Übereinstimmung mit dem Wirtschaftsgut abgeschrieben oder aufgelöst wird.

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Fundstelle(n):
OAAAB-50799