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BAG 14.09.1994 5 AZR 596/92

Arbeitsrecht; | Aufhebung der Hausarbeitstagsgesetze

Nachdem der Bundesgesetzgeber das Hausarbeitstagsgesetz NRW v. aufgehoben hat, können alleinstehende Arbeitnehmer einen Hausarbeitstag oder eine Abgeltung für einen nicht gewährten Hausarbeitstag nur noch verlangen, wenn sie vor dem Klage erhoben haben. Ein solcher Anspruch kann aber nicht darauf gestützt werden, daß der Gesetzgeber es unterlassen hat, früher als geschehen (das BVerfG hatte bereits mit Beschl. v. das Hausarbeitstagsgesetz NRW teilweise für verfassungswidrig erklärt, die Aufhebung erfolgte erst durch das Arbeitszeitrechtsgesetz zum ) eine Regelung herbeizuführen, die dem Gleichberechtigungsgebot des Art. 3 Abs. 2 GG entspricht ().

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