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BFH Urteil v. - VI R 197/67

Leitsatz

  1. Die Vergütung, die ein Grundstückseigentümer dafür erhält, daß er einem anderen die Entnahme einer genau bestimmten Sandmenge aus seinem Grundstück innerhalb eines verhältnismäßig kurzen Zeitraums gestattet, ist insbesondere dann als Pachteinnahme zu behandeln, wenn der Erwerber des Sandes in dem Ausbeutevertrag Verpflichtungen übernimmt, die für einen Kaufvertrag atypisch sind.

  • Die aus einem solchen Ausbeutevertrag erzielten Einnahmen rechnen grundsätzlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, selbst wenn die Grundstücke zu dem landwirtschaftlichen Besitz des Steuerpflichtigen gehören.

Fundstelle(n):
MAAAB-50713

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 12.12.1969 - VI R 197/67

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