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BFH Urteil v. - II R 39/67

Leitsatz

  1. Bei dem von einem eingetragenen Gewinnsparverein veranstalteten Gewinnsparen als einer Verbindung von Sparen und Lotterie besteht der Einsatz in der Prämienrate und in dem zinslos gegebenen Sparbetrag.

  2. Der objektive Wert des Sparbetrags ist zu schätzen.

  3. Bei der Schätzung ist von dem Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist auszugehen. Wegen der Besonderheiten des Gewinnsparens ist ein angemessener Abschlag zulässig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAB-50116

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 07.11.1968 - II R 39/67

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