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BFH Urteil v. - II 9/65

Leitsatz

Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG wird durch das in der Zwangsversteigerung abgegebene Meistgebot auf ein Grundstück auch dann verwirklicht, wenn der Wille, im eigenen Namen zu bieten, fehlte, der Wille, in fremdem Namen zu bieten, aber nicht erkennbar hervorgetreten ist. Hatte der Bieter das Meistgebot nicht als eigenes gewollt und das ihm zugeschlagene Grundstück alsbald an denjenigen weitergegeben, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte, so besteht Anlaß, von Amts wegen zu prüfen, ob nicht die Einziehung der Steuer nach Lage des Einzelfalles unbillig ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
QAAAB-50113

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BFH, Urteil v. 07.11.1968 - II 9/65

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