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BFH Urteil v. - II B 1/68

Leitsatz

  1. § 15 ErbStDV begründet wegen Nichtigkeit des Satzes 2 des Absatzes 1 (Urteil II 98/62 vom ) nicht die Notwendigkeit der Beiladung ( § 60 Abs. 3 Satz 1 FGO) der anderen Erbbeteiligten.

  2. In der Frage, ob nach den Steuergesetzen rechtliche Interessen anderer durch die Entscheidung berührt werden ( § 60 Abs. 1 Satz 1 FGO), hat der BFH als Beschwerdegericht grundsätzlich den materiellrechtlichen Standpunkt des FG zugrunde zu legen, nicht jedoch dessen Ansichten über den Umfang der Rechtskraft des ergehenden Urteils.

Fundstelle(n):
EAAAB-49885

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BFH, Urteil v. 20.06.1968 - II B 1/68

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