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BFH Urteil v. - III 200/65

Leitsatz

Die Begünstigungsvorschrift des § 68 Nr. 6 a des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Änderungsgesetzes vom - BewG - ( § 111 Nr. 9 BewG 1965) gilt auch für Ansprüche auf wiederkehrende Nutzungen, deren Kapitalwert nach dem Jahreshöchstwert des § 17 a Abs. 1 BewG ( § 16 Abs. 1 BewG 1965) ermittelt wurde. Der Höchstbetrag nach § 17 a BewG ist daher bei über 60 Jahre alten oder erwerbsunfähigen Nutzungsberechtigten um den Freibetrag des § 68 Nr. 6 a BewG von 3 600 DM zu kürzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
QAAAB-49803

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BFH, Urteil v. 19.07.1968 - III 200/65

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