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BFH Urteil v. - VI R 111/66 BStBl 1967 III S. 178

Leitsatz

Die Erträge, die eine Familienstiftung aus der Bewirtschaftung eines Landguts erzielt und an die bezugsberechtigten Familienmitglieder ausschüttet, sind bei diesen wiederkehrende Bezüge im Sinne von § 22 Ziff. 1  EStG 1961 und keine Renten. Die Besteuerung der Bezüge wird bei den Empfängern nicht dadurch ausgeschlossen, daß die Gewinne bei der Stiftung der Körperschaftsteuer unterlegen haben.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 178
BFHE 1967 S. 476 Nr. 87
IAAAB-49447

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BFH, Urteil v. 25.11.1966 - VI R 111/66

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