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BFH Urteil v. - IV 32/63 BStBl 1967 III S. 391

Leitsatz

Eine Personengesellschaft kann die zu ihrem Gesamthandsvermögen gehörigen, aus außerbetrieblichen Erwägungen erworbenen Anteile an einer gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen behandeln.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 391
BFHE 1967 S. 323 Nr. 88
XAAAB-49416

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BFH, Urteil v. 02.03.1967 - IV 32/63

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