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BFH Urteil v. - IV 252/60 BStBl 1966 III S. 370

Leitsatz

Wertminderungen von Waren rechtfertigen eine Teilwertabschreibung, wenn die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse die Selbstkosten zuzüglich des durchschnittlichen Unternehmergewinns nicht erreichen. Nur insoweit hält der Senat an den Grundsätzen seines Urteils IV 236/63 S vom (BStBl 1964 III S. 426, Slg. Bd. 79 S. 529) nicht fest.

Fundstelle(n):
BStBl 1966 III Seite 370
BFHE 1966 S. 28 Nr. 86
SAAAB-49302

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BFH, Urteil v. 05.05.1966 - IV 252/60

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