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BFH Urteil v. - IV R 47/66 BStBl 1967 III S. 730

Leitsatz

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teilbetriebs einer Personengesellschaft unterliegt auch dann nicht der Gewerbesteuer, wenn der Teilbetrieb nur deshalb nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GewStG ein gewerbliches Unternehmen darstellte, weil er von einer Personengesellschaft betrieben wurde.

Fundstelle(n):
BStBl 1967 III Seite 730
BFHE 1967 S. 534 Nr. 89
GAAAB-49264

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BFH, Urteil v. 01.06.1967 - IV R 47/66

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