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BFH Urteil v. - V 3/65 BStBl 1968 II S. 19

Leitsatz

  1. Die unterschiedliche umsatzsteuerliche Belastung der Lieferungen gebrauchter Gegenstände in Frankreich und im Saarland im Jahre 1954 und im 1. Halbjahr 1955 gebietet keinen Erlaß der durch Gebrauchtwarenumsätze entstandenen Umsatzsteuer wegen Verletzung des Gleichheitssatzes.

  • Ein Stpfl., bei dem eine Betriebsprüfung vorgenommen worden ist, kann unter Berufung auf den Gleichheitssatz den Erlaß von Steuernachforderungen nicht mit der Begründung verlangen, daß bei seinen Wettbewerbern keine Betriebsprüfungen vorgenommen worden seien.

Fundstelle(n):
BStBl 1968 II Seite 19
BFHE 1968 S. 99 Nr. 90
DAAAB-49171

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BFH, Urteil v. 14.09.1967 - V 3/65

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